Auf dem Prüfstand: das Focus-Siegel und die Empfehlung als Top-Mediziner
Als Gesundheitsökonom und Zahnarzt-Coach/-Berater wurde ich in der Vergangenheit immer wieder befragt: „Was bringen Ärztesiegel? Welchen Nutzen habe ich als Zahnarzt/-ärztin, wenn ich das Focus-Siegel käuflich erwerbe? Gewinne ich damit definitiv mehr Neupatienten für meine Zahnarztpraxis?“
Eine viel diskutierte Frage, auf die auch meine Kollegen aus verschiedenen Marketing-Agenturen keine eindeutige Antwort geben konnten. Außer, dass die Auszeichnung und Empfehlung von Focus für Zahnmediziner/-innen in der Vergangenheit äußerst schmeichelhaft gewesen sein dürfte.
Nun ist es amtlich, denn der Burda-Verlag hat mit seiner „Ärzteliste“ im Focus vor Gericht eine Niederlage hinnehmen müssen. So gab die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I der Unterlassungsklage der Wettbewerbszentrale statt (Az.: 4 HKO 14545/21). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Link zur Mitteilung des Landgericht München 1
Das Focus-Gütesiegel für Zahnmediziner
„Focus Gesundheit“ ist ein Magazin des Burda Verlags, das einmal im Jahr unter dem Titel „Ärzteliste“ veröffentlicht wird. Hier können Ärzte und Zahnärzte gegen eine Lizenzgebühr von rund 2.000 € ein Siegel unter der Rubrik „Focus Empfehlung“ käuflich erwerben und es werbend nutzen.
Der Verbraucherschutzverband (Wettbewerbszentrale) hatte diese Praxis des Burda Verlags bei Gericht beanstandet, dass der Focus gegen Entgelt an Ärzte und Zahnärzte diese Siegel verleiht, mit einer „Focus Empfehlung“ auszeichnet und sie „Top Mediziner“ protegiert. Das sah das Gericht gleichermaßen. Demnach verstößt der Focus durch die Vergabe des Siegels gegen das „lauterkeitsrechtliche Irreführungsgebot“.
Focus-Siegel ist nicht gleichzusetzen mit Stiftung Warentest
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Leser die vom Focus lizensierten Siegel ähnlich wie Prüfsiegel der Stiftung Warentest auffassen und davon ausgehen, dass die betreffenden Zahnärzte und Ärzte aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet worden seien. Nach Auffassung der Richter ist der Hinweis auf ein Prüfzeichen für die Entscheidungen der Verbraucher eine „erhebliche Bedeutung“.
Die Kriterien, die vom Burda Verlag bei den Empfehlungslisten berücksichtigt wurden, beruhten auf ausschließlich subjektiven Elementen beruhten, wie etwa die Kollegenempfehlung oder die Patientenzufriedenheit. In der gängigen Praxis ist es allerdings so, dass sich die Qualität (zahn)ärztlicher Behandlungs- und Dienstleistungen nicht in einem Testlabor mit Messgeräten ermitteln und vergleichen lasse.
Die Argumentation von Burda: „Die Lizenzierung von solchen Siegeln sei von der Pressefreiheit umfasst“. Dem widersprach das Landgericht: „Die Wettbewerbswidrigkeit der Prüfsiegel ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass in irreführender Weise der Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags verlassen und der Eindruck erweckt wird, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt.“
Seriöse Marketingberatung für Zahnärzte
Mit dem Urteil des Landgericht 1 in München haben Marketer in der Beratung zur komplexen Thematik Praxismarketing ein Stück mehr Sicherheit. Und es gibt sie, die Alternativen zur Focus-Liste für Zahnärzte:
- Empfehlungen/Bewertungen in den gängigen Suchmaschinen, beispielsweise Google
- Empfehlungen/Bewertungen in einschlägigen Ärzteportalen, beispielsweise Jameda
Weiterführende Informationen zum Thema Zahnarzt-Marketing
Marketing-Seminar
In einem 2-tägigen Seminar wird das komplexe Thema Marketing inkl. Positionierungsstrategie umfassend behandelt.
Hier finden Sie alle Informationen zum Positionierungs-Seminar für Zahnärzte.
Marketing-Beratung
Wenn Sie einen persönlichen Präsenztag in Ihrer Praxis bevorzugen, dann bietet Ihnen die Marketing-Beratung alle Optionen: von der Potenzial-Analyse bis hin zum schlüssigen Marketing-Konzept und der Umsetzung von wirkungsvollen Sofortmaßnahmen.
Hier finden Sie alle Informationen zur Marketing-Beratung für Zahnärzte.